Im Jahr 2027 gibt es frische Regelungen für die Abrechnung in der Schweiz! Wenn du eine Tanzschule, ein Fitnessstudio oder ein Bewegungsstudio leitest, ist es höchste Zeit, sich mit dem Tarif 595 auseinanderzusetzen. Denn ab dem 1. Januar 2027 treten neue Anforderungen für Rückforderungsbelege im Bereich gesundheitsfördernder Leistungen in Kraft.

Was bisher oft mit einfachen Abo-Bestätigungen erledigt wurde, muss künftig über ein standardisiertes Rechnungsformular erfolgen. Für viele Kursanbieter bedeutet das eine Umstellung – aber auch eine Chance, ihre Administration endlich einfacher und digitaler zu gestalten.

Die gute Nachricht – DanceX wird den Tarif 595 ab 2027 ebenfalls zu unterstützen!

Was ist der Tarif 595 überhaupt?

Der Tarif 595 ist ein schweizweit einheitlicher Abrechnungsstandard für ambulante Leistungen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention. Er wurde gemeinsam mit Schweizer Krankenversicherern und zuständigen Zertifizierungsstellen entwickelt.

Er sorgt dafür, dass gesundheitsfördernde Angebote nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert und für die Rückerstattung durch Zusatzversicherungen abgerechnet werden können.

Dazu gehören beispielsweise Fitnessangebote, Yoga, Pilates, Bewegungskurse, Personal Training und weitere anerkannte gesundheitsfördernde Leistungen.

Wichtig ist dabei, dass der Tarif 595 keine Preise festlegt und auch keine automatische Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung garantiert.

Ab dem 1. Januar 2027 wird sich einiges ändern.

Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Rechnungsstellung. Für die betroffenen Anbieter sind die bisherigen Abonnementsbestätigungen dann nicht mehr ausreichend.

Stattdessen gelten folgende Anforderungen:

  • Einheitlicher Rückforderungsbeleg anstelle bisheriger Abo-Bestätigungen
  • XML 5.0 als neuer Rechnungsstandard
  • Professionelle Abrechnungssoftware zur Erstellung der entsprechenden Belege
  • Passende Tarifpositionen für die jeweiligen gesundheitsfördernden Leistungen
  • Aktuelle Tarifdaten, die bei zukünftigen Anpassungen berücksichtigt werden müssen

Gilt der Tarif 595 auch für Tanzschulen?

Nicht jede Tanzschule fällt automatisch unter den Tarif 595. Entscheidend ist, welche Angebote sie bereitstellt und ob diese im Rahmen der Gesundheitsförderung über eine Zusatzversicherung abgerechnet werden können.

Besonders interessant wird der Tarif für Tanz- und Bewegungsstudios, die zusätzlich gesundheitsorientierte Kurse wie Pilates, Bewegungstraining oder anerkannte Präventionsangebote anbieten.

Wer solche Kurse im Programm hat, sollte frühzeitig klären, welche Leistungen unter den Tarif 595 fallen und welche Voraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllt sein müssen.

DanceX wird die Unterstützung des Tarifs 595 ab 2027 anbieten und erweitert damit seine Lösung für Schweizer Tanzschulen, Fitness- und Bewegungsstudios.

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