Tarif 595 ab 2027 wird für Anbieter gesundheitsfördernder Leistungen in der Schweiz zu einem wichtigen Thema. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Anforderungen an die Abrechnung und an den standardisierten Rückforderungsbeleg. Auch Bewegungsstudios, Kursanbieter und weitere Anbieter im Bereich Gesundheitsförderung sind davon betroffen.

Für Schweizer Tanzschulen stellt sich deshalb bereits heute die Frage: Was ändert sich durch den Tarif 595 und wie kann die Tanzschulverwaltung darauf vorbereitet werden?

Was ist der Tarif 595?

Der Tarif 595 ist ein schweizweit einheitlicher Abrechnungsstandard für ambulante Leistungen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention. Er bezieht sich auf Leistungen, die im Rahmen der Zusatzversicherung nach VVG abgerechnet werden können.

Ab 2027 wird die Abrechnung stärker standardisiert. Statt bisheriger Abo- oder Teilnahmebestätigungen wird ein standardisierter Rückforderungsbeleg nach Tarif 595 benötigt. Die Abrechnung erfolgt dabei nach dem neuen Rechnungsstandard XML 5.0.

Was ändert sich ab 2027?

Für betroffene Schweizer Kurs- und Bewegungsanbieter bedeutet die Umstellung vor allem mehr Standardisierung und Digitalisierung.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Tarif 595 wird ab 1. Januar 2027 für die entsprechenden Leistungen verbindlich.
  • Rückforderungsbelege müssen nach dem neuen Standard erstellt werden.
  • Der neue XML-5.0-Rechnungsstandard ermöglicht eine strukturierte und maschinenlesbare Abrechnung.
  • Herkömmliche Abo- oder Teilnahmebestätigungen reichen für die entsprechende Abrechnung künftig nicht mehr aus.

Das bedeutet: Eine moderne Tanzschulsoftware für die Schweiz sollte solche Anforderungen möglichst direkt im Verwaltungsprozess berücksichtigen.

Warum sollten sich Tanzschulen jetzt vorbereiten?

Die Umstellung auf einen neuen Abrechnungsstandard betrifft nicht nur die eigentliche Rechnung. Auch Kundendaten, Leistungen, Tarifpositionen und die Erstellung der entsprechenden Belege müssen korrekt miteinander verknüpft werden.

Wer diese Prozesse heute noch manuell über verschiedene Programme, Excel-Dateien oder Dokumentvorlagen verwaltet, sollte deshalb frühzeitig prüfen, wie die eigene Tanzschulverwaltung ab 2027 funktionieren soll.

Eine digitale Lösung kann dabei helfen, administrative Abläufe zu vereinfachen und wiederkehrende Aufgaben zentral zu verwalten.

Tarif 595, QR-Rechnung und camt in einer Tanzschulsoftware

Der Tarif 595 ist nicht die einzige Besonderheit, die Schweizer Tanzschulen bei ihrer Administration berücksichtigen müssen.

Auch Schweizer QR-Rechnungen gehören inzwischen zum digitalen Zahlungsverkehr. Zusätzlich können Kontoauszüge über camt importiert und Zahlungseingänge automatisiert abgeglichen werden.

Für eine moderne Tanzschulverwaltung Schweiz bedeutet das: Rechnungen erstellen, Zahlungen verwalten und administrative Prozesse sollten möglichst in einem zentralen System zusammenlaufen.

DanceX wurde für Schweizer Tanzschulen entwickelt und verbindet die klassische Tanzschulverwaltung mit wichtigen Schweizer Standards.

Mit DanceX können Tanzschulen unter anderem:

Schweizer QR-Rechnungen

Erstellen und versenden Sie Schweizer QR-Rechnungen direkt aus DanceX – ohne separate Rechnungslösung.

Automatischer Zahlungsabgleich mit camt

Importieren Sie Ihre Kontoauszüge und gleichen Sie Zahlungseingänge automatisch mit den entsprechenden Rechnungen ab.

Tarif 595 ab 2027

Bereiten Sie Ihre Tanzschule auf die neuen Anforderungen rund um Tarif 595 und standardisierte Rückforderungsbelege vor.

So entsteht eine zentrale Lösung für die Tanzschulverwaltung in der Schweiz – von der Kursorganisation über die Rechnungsstellung bis hin zu modernen Zahlungsprozessen.

Der Tarif 595 ab 2027 bringt neue Anforderungen an die Abrechnung gesundheitsfördernder Leistungen. Für Schweizer Tanzschulen und Kursanbieter lohnt es sich daher, die eigenen administrativen Prozesse frühzeitig zu überprüfen.

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